3.a S. 32). Als Beispiele für Gewinnungskosten können etwa die Fahrtkosten, die berufsbedingten Mehrkosten der Verpflegung, die berufsbedingten Bekleidungskosten (Überkleider, Berufsmäntel) usw. angeführt werden. Keine Gewinnungskosten stellen die sogenannten Lebenshaltungskosten dar. Dazu gehören vor allem die eigentlichen Haushaltungsausgaben, d.h. die Ausgaben für die Ernährung, die Wohnung, die Bekleidung des Steuerpflichtigen und seiner Familie, die Erholung und Bildung.