Mit Urteil vom 10. Dezember 2004 [2A.681/2004] [publiziert in: www.bger.ch ] wies das Bundesgericht eine gegen das Urteil des Kantonsgerichts des Basel-Landschaft erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde ab.) 03-132 Kein Abzug für Kinderbetreuungskosten Aus den Erwägungen: 2. a) Der Beurteilung unterliegt, ob die Auslagen für die Drittbetreuung der Kinder des Rekurrenten im Betrag von Fr. 9'441.-- als Gewinnungskosten bei der Staatssteuer 2001 zum Abzug zuzulassen sind. b) Als gemäss § 29 Abs. 1 lit.