Entscheid des Steuergerichts Basel-Landschaft vom 5. Dezember 2003 (132/2003) Kinderbetreuungskosten stellen nach § 29 Abs. 1 lit. a StG und Art. 9 Abs. 1 StHG keine abzugsfähigen Gewinnungskosten dar (Erw. 2b-d). Von dem in Art. 72c StHG vorgesehenen Vorbehalt für einen Abzug für die während der Erwerbstätigkeit der Eltern entstehenden Kinderbetreuungskosten machte der Kanton Basel-Landschaft keinen Gebrauch, weshalb Kinderbetreuungskosten nicht abgezogen werden können (Erw. 2e-f). (Mit Urteil vom 8. September 2004 wies das Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft eine dagegen erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde ab. Mit Urteil vom 10. Dezember 2004 [2A.681/2004] [publiziert in: