Auf Rückfrage des Steuergerichts präzisierte die Rekurrentin jedoch, dass ihr Lebenspartner in D. bei B. wohne. Des Weiteren führte sie aus, der Beruf habe sie in die Region C. gezogen, wo sie seit Jahren Kaderpositionen innehabe. Ihr Arbeitspensum von 14 Stunden täglich erlaube es ihr nicht, jeden Abend nach Hause zu pendeln. Aus demselben Grund habe sie auch keine Zeit, in C. Freundschaften und Bekanntschaften zu pflegen. Es erscheint wenig glaubwürdig, dass die Rekurrentin während der langen Zeit im Raume C. keinerlei Beziehungen zu Berufskollegen oder Nachbarn geknüpft hat.