Mit Vernehmlassung vom 15. März 2006 beantragte die Steuerverwaltung die Abweisung des Rekurses. Sie führte im Wesentlichen aus, das Bundesgericht sei der Ansicht, die Beziehungen zum Arbeitsplatz könnten überwiegen, selbst wenn ledige Steuerpflichtige wöchentlich zu ihren Eltern oder Geschwistern zurückkehrten. Es sei durchaus sachgerecht, die allgemeinen Leistungen des Gemeinwesens an dem Ort mitzutragen, an dem sich der Steuerpflichtige mehrheitlich aufhalte. Schliesslich lasse sich auch nicht bestreiten, dass wirtschaftliche Überlegungen zum Entscheid geführt hätten, vehement auf dem Status als Wochenaufenthalterin zu beharren.