Genauso solche Kosten aus einer Verschuldung, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vermindern, stellt eine Vorfälligkeitsentschädigung, welche eine steuerpflichtigen Person, die einen Festhypothekarvertrag vorzeitig kündigt, zu zahlen hat. Die vorzeitige Kündigung eines Festhypothekarvertrags ermöglicht einer steuerpflichtigen Person, die aus ihrer Verschuldung resultierenden Gesamtkosten bis zum Zeitpunkt zu reduzieren, in welchem der gekündigte Hypothekarvertrag geendet hätte. Grund zur Annahme der Gesetzgeber habe den Abzug von Vorfälligkeitsentschädigungen ausschliessen wollen, besteht nicht. Die gesetzliche Regelung des Schuldzinsenabzugs von § 29 Abs. 1 lit.