Sie seien nicht zwingendermassen periodisch zu bezahlen. Wenn ein Hypothekarschuldner die Bank wechseln wolle, weil er - gesamthaft betrachtet - trotz der zu leistenden Zinsausgleichszahlung günstiger fahre, lasse die Bank den Betreffenden normalerweise "springen", wenn dieser dafür den Gewinn bezahle, welcher der Bank entgehe. Das aufgenommene Geld werde dann vom Hypothekarinstitut anderswo angelegt. Dies natürlich nochmals mit Gewinn (was auch für den Staat keineswegs uninteressant sei). Die vom Schuldner der Bank für die Entlassung aus dem Vertrag zu erbringende Ausgleichszahlung sei abhängig vom Festzinssatz, vom Schuldkapital und von der Restlaufzeit.