Diese Praxis der Steuerverwaltung verletzt somit das Rechtsgleichheitsgebot. 3. Es bleibt im Weiteren zu prüfen, ob die Steuerpflichtigen die strittige Rücktrittsprämie von den Einkünften abziehen können. a) Die Rekurrenten liessen vorbringen, zu den privaten Schuldzinsen gehörten unbestrittenermassen die Hypothekarzinsen. Diese setzten sich zusammen aus den Refinanzierungskosten der Gläubigerbank einerseits und dem Gewinn dieser Bank anderseits.