Auch Zinsausgleichzahlungen bei einer Umplatzierung innerhalb des gleichen Bankinstitutes würden geschuldet, weil ein bestehender Vertrag aufgelöst würde. Auch diese Zinsausgleichzahlungen seien abhängig vom Festzinssatz, vom Schuldkapital und von der Restlaufzeit. Die betreffenden Zinsausgleichszahlungen seien in der Regel ebenfalls nicht periodisch, sondern auf einmal zu leisten und würden in dem Jahr zum Abzug zugelassen, in welchem sie entrichtet worden seien. Rechtlich betrachtet seien Zinsausgleichszahlungen, welche bei einer internen Umplatzierung bezahlt werden müssten, und Zinsausgleichzahlungen bei Entlassung aus dem Vertrag wegen eines Bankenwechsels genau das Gleiche.