DBG darstellen. Ziel der ärztlichen Vorkehren ist bei Sterilität in der Regel nicht deren Behebung, sondern die aus medizinischen Gründen nicht zustande gekommene natürliche Befruchtung auf anderem Weg herbeizuführen und damit eine Schwangerschaft und letztlich die Geburt eines Kinds zu bewirken. Die Anerkennung der IVF-Behandlung als Krankheitskosten lässt sich nicht schon damit verneinen, dass die angewandte Methode nicht auf die Behandlung bzw. Heilung der Sterilität, sondern auf die Behebung der Kinderlosigkeit gerichtet ist.