Entscheid des Steuergerichts Basel-Landschaft vom 7. März 2003 (13/2003) Die Kosten für eine medizinisch indizierte In-Vitro-Fertilisation gelten als Krankheitskosten im Sinne von Art. 33 Abs. 1 lit. h DBG. 03-13 Abzug von Krankheitskosten Aus den Erwägungen: