O. § 15 II). b) In den Nachlassaktiven befindet sich im Kanton B. eine Liegenschaft im Wert von Fr. 730'00.-- sowie andere Aktiven (Barschaften, Wertschriften etc.) in der Höhe von Fr. 494'140.10 und wie auch eine weitere Liegenschaft im Kanton Basel-Landschaft im Wert von Fr. 1'795'000.--. Es handelt sich somit unbestrittenermassen um einen interkantonalen Sachverhalt mit einem Vermögenskomplex von unbeweglichem und beweglichem Vermögen.