Die Pflichtigen liessen beispielsweise gemäss Einschätzungsprotokoll der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung vom 6. März 2007 zwei neue WC/Duschen installieren, im Keller wurden zusätzliche Radiatoren angebracht, die Fenster sind neu aus Holz und Metall, eine Rosette wurde am Boden des Eingangbereichs erstellt etc. Auch machten die Pflichtigen in den Liegenschaftsunterhaltskosten Mobiliar wie z.B. Unterbaumöbel im WC geltend, welche nicht abzugsberechtigt sind.