Die Kosten für diese Sanierung beliefen sich auf Fr. 335'303.--. Diese Kosten wurden von den Pflichtigen in ihrer Steuererklärung 2006 vollumfänglich als Liegenschaftsunterhaltskosten geltend gemacht, welche von der Vorinstanz jedoch nur zu 80% anerkannt wurden. Die Pflichtigen reichten zur Begründung der geltend gemachten Liegenschaftsunterhaltskosten die Kostenzusammenstellung der A. sowie die Detailabrechnungen der an der Sanierung der Liegenschaft beteiligten Unternehmen ein.