Die Aufwendungen für die Instandstellung oder Modernisierung eines Grundstücks, welche einer eigentlichen Neueinrichtung gleichkomme, seien nicht als Unterhaltskosten abzugsfähig. Die im Anschluss an einen Umbau ergangene Höherschätzungsanzeige der kantonalen Gebäudeversicherung sei dabei eine taugliche Grundlage für die Einschätzung wertvermehrender Aufwendungen bzw. werterhaltender Kosten für den Liegenschaftsunterhalt. Die Gebäudeversicherung gehe dabei von einer gesamten Wertsteigerung von Fr. 130'000.-- aus.