Die Rechnungen würden auf alle Fälle eine andere Sprache sprechen. Zudem werde ein Augenschein vor Ort ohne weiteres ergeben, dass es sich keinesfalls um einen luxuriösen, sondern um einen zweckdienlichen und der Liegenschaft angemessenen Ausbau handle. Zudem habe die Steuerverwaltung zu Unrecht auf eine höhere Bewertung der Gebäudeversicherung abgestellt. Diese Neu- bzw. Höherbewertung sei nämlich nicht aufgrund der Umbauarbeiten notwendig gewesen. Vielmehr habe es sich so verhalten, dass eine Neu- bzw. Höherbewertung der Liegenschaft auch stattgefunden hätte, wenn die Rekurrenten keine Unterhaltsarbeiten durchgeführt hätten.