Der in der Steuererklärung 2006 geltend gemachte Abzug für den Liegenschaftsunterhalt BL privat in Höhe von Fr. 335'303.-- wurde auf Fr. 270'579.-- gekürzt. Als Begründung führte die Steuerverwaltung an "ohne Automation Garagentor (neu); A., B., C. und D. zu 2/3, da von der preislichen Grössenordnung und auch von der luxuriösen Art her von einem wertvermehrenden Teil ausgegangen werden muss; Rest (Gipser, Maler, Fenster, Teppichbelag) i.O.". 2. Dagegen erhoben die Pflichtigen mit Schreiben vom 17. Dezember 2007 Einsprache mit dem sinngemässen Begehren, es seien die geltend gemachten Liegenschaftsunterhaltskosten in vollem Umfange zuzulassen.