Die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine solche Tätigkeit vorliegt, umschreibt das Bundessteuerrecht nicht näher. Der steuerrechtliche Begriff der "selbständigen Erwerbstätigkeit" ist auch in der Praxis aufgrund der vielfältigen Sachverhalte, die damit abgedeckt werden, nicht näher definiert. Allgemein wird unter einer (haupt- oder nebenberuflichen) selbständigen Erwerbstätigkeit jede Tätigkeit verstanden, bei der ein Unternehmer auf eigenes Risiko, unter Einsatz von Arbeit und Kapital, in einer frei gewählten Organisation und mit der Absicht der Gewinnerzielung am Wirtschaftsverkehr teilnimmt (BGE 125 II 113 ff. E. 5b; Ernst Blumenstein/Peter Locher, System des Steuerrechts 5. Aufl.