01-125 Liebhaberei: Kunstmalerin, Verrechnung von Verlusten Aus dem Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 9. Oktober 2000 erhoben die Pflichtigen gegen die definitive Veranlagung der direkten Bundessteuer 1999/00 vom 22. September 2000 Einsprache mit dem Begehren, es seien die geltend gemachten Verluste aus der selbständigen Erwerbstätigkeit der Ehefrau als Kunstmalerin und Grafikerin in Höhe von Fr. 27'613.-- pro 1997 und Fr. 19'685.-- pro 1998 zum Abzug zuzulassen. Zur Begründung machten die Einsprecher geltend, die Ehefrau betätige sich seit rund 7 Jahren als Kunstmalerin und Grafikerin.