Die Notwendigkeit der Mitgliedschaft des Rekurrenten bei der FMH wird nicht bestritten und der Beitrag in Höhe von Fr. 440.-- wurde von der Steuerverwaltung schon im Rahmen des Veranlagungsverfahrens zum Abzug zugelassen. Die Schweizerische Gesellschaft für Innere Medizin (SGIM), welche die Fachgesellschaft der Internisten darstellt, vertritt ihre Mitglieder gegenüber Dritten, informiert jene über aktuelle und grundsätzliche berufs- und gesundheitspolitische Fragen und Entwicklungen und bietet verschiedene Weiter- und Fortbildungskurse an (Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 der Statuten der SGIM in der Fassung vom 26. April 2002, ).