8b/c; BGE 124 II 361, 365 E. 2b). b) Der Rekurrent ist als Arzt für innere Medizin in einer Klinik in A. tätig. Er ist Mitglied der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (Foederatio Medicorum Helveticorum, FMH). Als Dachverband verlangt die FMH von ihren Mitgliedern eine laufende Fortbildung, welche nur von den Fachgesellschaften zertifiziert werden kann. Die Notwendigkeit der Mitgliedschaft des Rekurrenten bei der FMH wird nicht bestritten und der Beitrag in Höhe von Fr. 440.-- wurde von der Steuerverwaltung schon im Rahmen des Veranlagungsverfahrens zum Abzug zugelassen.