Unter der Notwendigkeit wird ein qualifiziert enger, d.h. rechtlich erheblicher (wesentlicher) Konnex zwischen Art, Grund und Zweck der getätigten Ausgabe einerseits und der Natur der beruflichen Tätigkeit andererseits verstanden (vgl. Reich, in: Zweifel/Athanas, Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Bd. I/1, Basel 2002, Art. 9 StHG N. 8 ff.). Dabei ist der Begriff der Notwendigkeit oder Erforderlichkeit in einem weiten Sinne zu verstehen.