In der definitiven Veranlagung der Staatssteuer 2004, Nr. S 04/11, vom 30. November 2005, wurden die von den Pflichtigen geltend gemachten berufsbedingten statutarischen Mitgliederbeiträge an die Schweizerische Gesellschaft für Innere Medizin (SGIM) in Höhe von Fr. 200.--, an den Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärzte (VSAO) in Höhe von Fr. 235.-- sowie an den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) in Höhe von Fr. 365.40 nicht zum Abzug zugelassen. Nur der Beitrag an die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (Foederatio Medicorum Helveticorum, FMH) in Bern in Höhe von Fr. 440.-- wurde gewährt. 2.