06-122 Abzug von Mitgliederbeiträgen an mehrere Berufsverbände Sachverhalt 1. In der definitiven Veranlagung der Staatssteuer 2004, Nr. S 04/11, vom 30. November 2005, wurden die von den Pflichtigen geltend gemachten berufsbedingten statutarischen Mitgliederbeiträge an die Schweizerische Gesellschaft für Innere Medizin (SGIM) in Höhe von Fr. 200.--, an den Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärzte (VSAO) in Höhe von Fr. 235.-- sowie an den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) in Höhe von Fr. 365.40 nicht zum Abzug zugelassen.