Ziel des KVG ist es, den Versicherten einerseits eine medizinische Grundversorgung von guter Qualität zu gewährleisten, sie jedoch andererseits vor übermässiger, nicht mehr tragbarer finanzieller Belastung durch zu hohe Prämien und Kostenbeteiligungen zu schützen (Alfred Maurer, Das neue Krankenversicherungsrecht, Basel/Frankfurt am Main 1996, S.96). Ferner obliegt es dem Gesetzgeber den Versicherungsnehmer vor wissenschaftlich noch nicht erprobten, mit Risiken verbundenen Therapiemassnahmen zu schützen und sie daher von der obligatorischen Leistungspflicht auszunehmen.