Die Merkblätter zur Gemeindesteuer 2007 und 2008 enthalten diesbezüglich, dass auf Steuerbeträgen, die vor dem Fälligkeitstermin bezahlt worden sind, ein Vergütungszins gewährt wird. Eine weitere Einschränkung bezüglich der Gewährung des Vergütungszinses weisen weder die Merkblätter der Einwohnergemeinde A. noch die Bestimmungen im Steuergesetz auf. Die Gewährung eines Vergütungszinses ist somit einzig an die Bedingung geknüpft, dass auf der Gemeindesteuer vor dem Fälligkeitstermin 30. September des Steuerjahres eine Vorauszahlung geleistet worden ist. 4. Allfällige