Darin wurde festgehalten, dass die Steuerrechnungen 2003-2005 korrekt ausgestellt worden seien. Von den darin enthaltenen Zahlungsvorgängen, Verbuchungen und Verzinsungen werde nicht abgewichen. Das mit Vorliegen der definitiven Steuerrechnung 2003 am 15. Februar 2005 ermittelte Guthaben von Fr. 3'134.20 aus dem Steuerjahr 2003 sei korrekt an die noch offenen Steuerforderungen des Steuerjahres 2006 angerechnet und mit Zins-Valuta 1. Januar 2006 umgebucht worden. 7. Dagegen erhob der Pflichtige mit Schreiben vom 18. April 2008 Rekurs mit den Begehren, 1. Es sei die Gemeinde anzuweisen, die Verbuchungen/