Gegen diese Veranlagungen erhob der Pflichtige mit Schreiben vom 27. Dezember 2006 bei der kantonalen Steuerverwaltung Einsprache u.a. mit dem Begehren, es seien bei den Gemeindesteuern 2003-2005 die Verbuchungen der Zahlungen/Überträge gemäss richtiger Valuta, wie effektiv erfolgt und vom Pflichtigen schriftlich dargelegt, vorzunehmen. 3.a) Die Steuerverwaltung trat in den Einsprache-Entscheiden vom 22. Juni 2007 nur auf die Begehren betreffend Staatssteuer 2004 und 2005 ein. Bezüglich der "Umbuchungen Vergütungszinsen Gemeindesteuer" führte die Steuerverwaltung lediglich aus, mangels Zuständigkeit könne seitens der Steuerverwaltung keine Stellungnahme genommen werden.