BGE 2A.424/2005 vom 28. April 2006, E. 4.2, a.a.O.). Aufgrund all dessen ergibt sich, dass auch der vom Beschwerdeführer besuchte Lehrgang Executive-MBA-Marketing als Ausbildung zu qualifizieren ist. Die Beschwerde erweist sich dem Gesagten zufolge als unbegründet und ist somit abzuweisen. Entscheid Nr. 115/2006 vom 13.10.2006