Entscheidend ist vielmehr, dass mit dem Lehrgang zum EMBA im Ergebnis ein eigenständiger Berufsabschluss erworben wird, der auf dem Stellenmarkt anerkannt und honoriert wird und die Berufsaussichten des Absolventen erheblich verbessert. Auch bei bereits vorhandener Grundausbildung in Wirtschaft bedeutet der EMBA nicht lediglich eine Vertiefung und Aktualisierung der schon vorhandenen Kenntnisse, sondern er führt zu wesentlichen Zusatzkenntnissen und einem zusätzlichen Titel mit eigenem Wert (vgl. BGE 2A.623/2004 vom 6. Juli 2005, E. 3, a.a.O.; BGE 2A.183/2005 vom 3. November 2005, E. 2.4.4, a.a.O.; BGE 2A.424/2005 vom 28. April 2006, E. 4.2, a.a.