Die Nachdiplomstudiengänge an Fachhochschulen entsprechen künftig grundsätzlich einer Studienleistung von einem Jahr und werden mit einer Master-Arbeit abgeschlossen. Die Zulassung wird stets einen Hochschulabschluss voraussetzen. Studierende ohne Hochschulabschluss können zugelassen werden, wenn sich die Befähigung zur Teilnahme am Nachdiplomstudium aus einem anderen Nachweis ergibt (z.B. Diplom einer höheren Fachschule oder höhere Fachprüfung plus qualifizierte Berufserfahrung mit Führungsoder Fachbereichsverantwortung) (vgl. Merkblatt Fachhochschultitel vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie [BBT] vom Oktober 2005).