Mit dieser Berechnungsart werde eine Überbesteuerung vermieden werden. Die Berechnung der geleisteten Nachzahlung sehe wie folgt aus; | Gesamte IV-Rentennachzahlung 1.3.96-30.6.2002 | Fr. 214'912.-- | | abzüglich | | | auf die Zeit vom 1.1 - 30.6.02 entfallende Rente: 6 x Fr. 3'242.-- = | - Fr. 19'452.-- | | IV - Rente vom 1.3.1996 - 31.12.2001 | Fr. 195'460.-- | | Rentenbetrag pro Bemessungsjahr = | Fr. 33'507.-- | | Steuersatzbestimmende Korrektur = | Fr. 161'953.-- | Da die Leistung erst im Laufe des Jahres 2002 zugeflossen sei, könne dem Steuerpflichtigen der angesprochene Freibetrag nicht mehr zugestanden werden.