Berechnung des satzbestimmenden Einkommens/80 %-Besteuerung von Renten Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer erhielt von der Pensionskasse der X AG per 21. Juli 2002 eine Nachzahlung der Invalidenrente für die Zeit vom 1. März 1996 bis 30. Juni 2002 von Fr. 214'912.-- und für die Zeit vom Juli - Dezember 2002 eine Rente von Fr. 3'242.-- pro Monat. Mit definitiver Veranlagungsverfügung direkte Bundessteuer 2002 Nr. B 02/12 vom 24. Juni 2003 wurde der Beschwerdeführer mit einem in der Schweiz steuerbarem Einkommen von Fr. 257'919.-- und einem satzbestimmenden Einkommen von Fr. 95'966.-- eingeschätzt.