Dabei habe sie die Kapitalabfindung abzüglich des nicht strittigen Rentenfreibetrags in ein durchschnittliches Halbjahreseinkommen umzurechnen, d.h. die gesamte Kapitalabfindung sei durch 76 Monate (März 1996 bis 2002) zu dividieren und anschliessend mit 6 zu multiplizieren. Diese Summe, welche dem Durchschnittseinkommen für 6 Monate entspreche, sei zusammen mit den Renten für die zweite Hälfte des Jahres 2002 als satzbestimmendes Einkommen bei der Berechnung der Einkommenssteuer zu verwenden.) 04-115 Kapitalabfindung: Berechnung des satzbestimmenden Einkommens/80 %-Besteuerung von Renten Sachverhalt: