Der Steuerpflichtige bringt vor, dass das satzbestimmende Einkommen von Fr. 94'808.-- einerseits die Rentenbeträge aus der Pensionskasse für das ganze Jahr 2002 von Fr. 38'904.-- und anderseits einen durchschnittlichen Rentenbetrag aus der Nachzahlzeit von Fr. 33'507.-- beinhalte, d.h. zwei Jahresrenten. Als satzbestimmendes Einkommen für die Rentenleistungen der Zeit vom 1. März 1996 bis 31. Dezember 2002 sollte jedoch nur ein durchschnittlicher Rentenbetrag pro Jahr von Fr. 34'297.-- herangezogen werden.