) 04-114 Kapitalabfindung: Berechnung des satzbestimmenden Einkommens/80 %-Besteuerung von Renten Sachverhalt: 1.Der Rekurrent erhielt von der Pensionskasse der X AG per 21. Juli 2002 eine Nachzahlung der Invalidenrente für die Zeit vom 1. März 1996 bis 30. Juni 2002 von Fr. 214'912.-- und für die Zeit vom Juli - Dezember 2002 eine Rente von Fr. 3'242.-- pro Monat. Mit definitiver Veranlagungsverfügung Staatssteuer 2002 Nr. S 02/12 vom 24. Juni 2003 wurde der Rekurrent mit einem in Baselland steuerbarem Einkommen von Fr. 256'761.-- und einem satzbestimmenden Einkommen von Fr. 94'808.-- eingeschätzt.