Entscheid des Steuergerichts Basel-Landschaft vom 29. Oktober 2004 (114/2004) Erhält eine steuerpflichtige Person eine Rentennachzahlung, mit welcher Rentenansprüche von vor der zu beurteilenden Bemessungsperiode abgegolten werden, sind zur Satzbestimmung die Rentennachzahlung sowie die aus derselben Quelle stammenden Renten des laufenden Bemessungsjahres zusammenzuzählen und auf ein Jahr umzurechnen (Erw. 2).