Emanuel Grüninger/Walter Studer, Kommentar zum Basler Steuergesetz, 2. Auflage, Basel 1970, S. 354; Felix Richner/Walter Frei/Stefan Kaufmann, Kommentar zum harmonisierten Zürcher Steuergesetz, Zürich 1999, N. 88 zu § 221). 4. Schliesslich bringen die Rekurrenten vor, wenn bei juristischen und natürlichen Personen bei der Frage, ob die Erbschaftssteuer als Aufwendung anerkannt werde oder nicht, unterschiedlich beurteilt werden sollte, so wäre dies ein Verstoss gegen die Rechtsgleichheit gemäss § 7 KV. Jede juristische Person könne bezahlte Steuern absolut als Aufwendungen verbuchen und es entstehe keinerlei Interpretation dazu.