für latente Steuern auf dem geerbten Grundstück erhob. Der Abzug für latente Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern auf den veräusserten 345 m2 der Parz. 1 in A. führte für beide Rekurrenten zusammen zu einer Reduktion der Erbschaftssteuern um Fr. 12'860.--. Dennoch wurde von ihnen bei der Veräusserung der fraglichen Teile der genannten Parzelle insgesamt Fr. 14'023.50 Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern erhoben.