davon wurden für einen Minderwert Fr. 7'605.-- sowie für latente Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern 9 Prozent, d.h. Fr. 47'911.-- abgezogen, was einen Reinvermögenswert von Fr. 476'834.-- ergab. Aus diesem Grund verringerten sich die von den Rekurrenten geschuldeten Steuern für die fragliche Erbschaft von je Fr. 61'973.--, welche ohne Abzug für latente Steuern von Fr. 47'911.-- auf einem Inventarschatzungswert der Parzelle Nr. 1 in A. von Fr. 524'745.-- und einer Erbschaft von gesamthaft je Fr. 261'222.-- bei einem Steuersatz von 23.72457 Prozent geschuldet gewesen wären, auf je Fr. 55'543.--, welche die Steuerverwaltung auf der Erbschaft unter Abzug eines Betrages von Fr. 47'911.--