Gemäss der Aufstellung vom 6. April 1999 des Erbschaftsamtes B. betrug der Inventarschatzungswert der fraglichen Liegenschaft Fr. 532'350.--; davon wurden für einen Minderwert Fr. 7'605.-- sowie für latente Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern 9 Prozent, d.h. Fr. 47'911.-- abgezogen, was einen Reinvermögenswert von Fr. 476'834.-- ergab.