Vom Erbschaftsamt sei mit dem Inventar für Parz. 1 eine latente Steuer von 9 Prozent bzw. Fr. 47'911.-- für das ganze Grundstück von 1'521 m2 abgezogen worden. Für die nun verkauften 345 m2 mache diese latente Steuer Fr. 10'867.-- aus. Sie hätten aber effektiv für Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern einen Betrag von Fr. 14'636.-- bezahlt. Somit entstehe eine Differenz von Fr. 3'769.--, welche ihnen zu vergüten sei. b) Gemäss § 17 des Gesetzes vom 7. Januar 1980 über die Erbschafts- und die Schenkungssteuer (ESchStG) erlässt der Regierungsrat Richtlinien über die Bemessung des Verkehrswertes der Grundstücke.