Auf dem Verkauf der 205 m2 erhob die Steuerverwaltung mit Rechnung Nr. 01/83 vom 15. Februar 2001 Fr. 8'073.-- Grundstückgewinnsteuern. Auf dem Verkauf der 140 m2 erhob sie mit Rechnung Nr. 01/82 vom 15. Februar 2001 Fr. 5'338.-- Grundstückgewinnsteuern und mit Rechnung Nr. 01/82 vom 22. Januar 2001 Fr. 612.50 Handänderungssteuern. Gemäss den Grundstückgewinnsteuer-Rechnungen Nrn. 01/82 und 01/83 zog die Steuerverwaltung zur Berechnung des steuerbaren Grundstückgewinnes als Erwerbspreis den Verkehrswert der unerschlossenen Parzelle Nr. 1 in A. im Jahr 1981 von Fr. 101.70 heran.