Die Steuerverwaltung erhob mit Erbschaftssteuer-Rechnung Nr. 100 vom 20. September 1999 von den Steuerpflichtigen auf dem steuerpflichtigen Reinvermögen von Fr. 237'267.-- zum Steuersatz von 23.40973 Prozent je Fr. 55'543.-- Erbschaftssteuern. Mit Vertrag vom 27. Dezember 2000 verkauften die Steuerpflichtigen von der geerbten Parzelle 205 m2 an den Kanton Basel-Landschaft zwecks Erstellung eines Trottoirs sowie mit Vertrag vom 27. Dezember 2000/11. Januar 2001 140 m2 an die Nachbarn zwecks Abrundung ihres Grundstückes. Auf dem Verkauf der 205 m2 erhob die Steuerverwaltung mit Rechnung Nr. 01/83 vom 15. Februar 2001 Fr. 8'073.-- Grundstückgewinnsteuern.