Erst durch die Einlage von Fr. 23'771.-- konnte die Deckungslücke geschlossen werden. Der vorliegende Einkauf entspricht somit dem Gesetz und dem Pensionsreglement. Die Fr. 23'771.-- sind in der Folge zum steuerlichen Abzug zuzulassen. Die Beschwerde ist demzufolge gutzuheissen.