Das steuerbare Einkommen reduzierte sie auf Fr. 256'675.--. 3. Mit Beschwerde vom 25. November 2004 liessen die Steuerpflichtigen begehren, dass der Einsprache-Entscheid zur Direkten Bundessteuer 2003 vom 5. November 2004 aufzuheben sei, dass das steuerbare Einkommen neu auf Fr. 232'904.-- festzusetzen sei und dass die Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin vorgenommen werden solle. 4. In ihrer Vernehmlassung vom 12. Juli 2005 begehrte die Steuerverwaltung die Abweisung der Beschwerde.