Ob die Dokumente tatsächlich zeitweise behördenintern verloren gegangen sind, kann hier dennoch offen bleiben. Damit die Dokumente auch tatsächlich mindestens zeitweilig abhanden kommen können, müssen diese mit Sicherheit zum behaupteten Zeitpunkt zugegangen sein. Genau dies ist jedoch strittig. Allein dass die Steuerverwaltung einen Briefkasten zum Einwurf anbietet, bedeutet deshalb noch nicht, dass der Benutzer vom Beweis der Rechtzeitigkeit entbunden werden kann, bzw. dass es aufgrund dieses Angebotes zu einer Beweislastumkehr kommt.