Dieser Einsprache lagen jedoch weder eine Steuererklärung noch sonstige Beweismittel bei, weshalb er von der Steuerverwaltung mit Schreiben vom 2. Juni 2008 aufgefordert wurde, die fehlenden Unterlagen mit nicht verlängerbarer Frist bis zum 20. Juni 2008 einzureichen. Dies habe der Pflichtige gemäss eigener Darstellung auch getan, indem er am Nachmittag des 20 Juni 2008 die geforderten Unterlagen in den Briefkasten der Steuerverwaltung in Liestal eingeworfen habe. Die eingereichten Unterlagen tragen jedoch gemäss Eingangsstempel der Steuerverwaltung das Datum des 11. Juli 2008, was somit ausserhalb der dem Pflichtigen gesetzten Frist liegt.