Dies sei jedoch nicht erfolgt, (…) weshalb die Steuerverwaltung zu Recht nicht auf die Einsprache eingetreten sei. Mit Schreiben vom 2. Juni 2008 sei dem Pflichtigen eine Nachfrist zur Nachbesserung der Eingabe gewährt worden. Diese Möglichkeit sei jedoch nicht wahrgenommen worden. Der verwaltungseigene Briefkasten werde täglich mehrmals gelehrt. Schliesslich könne der Einwand des Vertreters des Pflichtigen, dass der Rekurrent glaubhaft dargelegt habe, dass er die Steuererklärung 2006 in den Briefkasten der Steuerverwaltung geworfen habe nicht gehört werden. Der Steuerpflichtige habe rechtsgenüglich nachzuweisen, dass die Dokumente der Steuerverwaltung zugegangen seien.