nicht zuletzt deshalb, weil die Steuerverwaltung ihren Kunden anbiete, die Steuererklärung in den Briefkasten werfen zu können. Die Aussagen des Pflichtigen seien unter Würdigung der gesamten Umstände äusserst glaubhaft und nachvollziehbar. Im Ergebnis stehe fest, dass die Steuerverwaltung zu Unrecht auf die Einsprache nicht eingetreten sei. 5.(…) 6. Mit Vernehmlassung vom 12. September 2008 beantragte die Steuerverwaltung die Abweisung des Rekurses.